Die “Alten Pflichten“ der Freimaurer (auch Old Charges genannt) aus dem Jahr 1723 – von den Geistlichen, Dr. John Theophilus Desaguliers und dem Reverent James Anderson -im Auftrage des Herzogs von John Montagu- für die engl. Großloge erstellt, sind auch heute noch Grundlage der “regulären“, globalen freimaurerischen Arbeit und einige Grundsätze lauten wie folgt:

Artikel 1:

Ein freier Maurer ist durch seine Mitgliedschaft verpflichtet, das Sittengesetz zu befolgen, und wenn er die Kunst recht versteht, wird er niemals ein stupider Atheist noch ein Freigeist ohne Religion sein. Obwohl in alten Zeiten die Freimaurer in jedem Lande verpflichtet waren, von der Religion des Landes oder Volkes -in dem sie lebten- zu sein, welche auch immer es sein mochte, so hält man es jetzt doch für sinnvoller, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, ihre besonderen Meinungen aber ihnen selbst zu überlassen, das heißt, gute und redliche Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch welche Glaubensbekenntnisse oder -anschauungen sie auch unterschieden sein mögen, so wird die Freimaurerei das Zentrum der Einigkeit und das Werkzeug, um wahre, treue Freundschaft zwischen Menschen zu stiften, die sich sonst in steter Entfernung voneinander, stets hätten fernbleiben müssen

Artikel 2:

Ein Maurer ist ein friedlicher Untertan der bürgerlichen Gewalten, wo immer er wohnt oder arbeitet, und ist niemals verwickelt in Verschwör-ungen und Komplotte gegen den Frieden und die Wohlfahrt der Nation, und verhält sich nicht ungehorsam gegen die nachgeordneten Behörden; denn da die Maurerei immer durch Krieg, Blutvergießen und Verwirrung gelitten hat, so sind die alten Könige und Fürsten sehr geneigt gewesen, die Maurer zu begünstigen, wegen ihrer Friedfertigkeit und Gesetzestreue, wodurch sie in der Tat geantwortet haben auf die Anschläge ihrer Gegner und die Ehre der Bruderschaft befördert haben, welche immer blühte in Zeiten des Friedens. Sodaß, wenn ein Bruder rebellisch wäre gegen den Staat, er in seiner Rebellion nicht unterstützt werden darf, obwohl er bedauert werden soll als ein unglücklicher Mann; und wenn er keines anderen Verbrechens überführt ist, obwohl die gesetzestreue Bruderschaft seine Rebellion mißbilligen soll und der Regierung für künftige Zeiten keinen Grund und keinen Schatten einer politischen Eifersucht geben darf; so darf er doch nicht aus der Loge ausgeschlossen werden, und seine Verbindung zu ihr bleibt unwiderruflich.

Ein weiterer Artikel (von sechs) lautet:

Ihr mögt euch in unschuldigem Frohsinn vergnügen, einander auf`s beste bewirten, doch meidet jede Ausschweifung oder zwingt keinen Bruder, über das eigene Maß zu essen oder zu trinken, noch hindert ihn am Weggehen, wenn ihn seine Angelegenheiten rufen; tut und sagt auch nichts Beleidigendes oder was eine ungezwungene und freie Unterhaltung unterbinden könnte; denn dies müßte unsere Eintracht stören und unsere löblichen Absichten zunichte machen.

Deshalb dürfen keine privaten Streitereien und Reibereien über die Schwelle der Loge gebracht werden, noch viel weniger Streitigkeiten über Religion oder Völker oder Regierungen, weil wir als Maurer allein von der oben erwähnten allgemeinen Religion sind. Wir sind auch von allen Völkern, Zungen, Stämmen und Sprachen, und damit entschieden gegen alles Politisieren, weil es noch nie zum Besten der Loge geführt hat, noch es je tun wird. Diese Pflicht ist immer streng gefordert und befolgt worden; vor allem aber besonders seit der Reformation in Britannien oder der Abweichung und Abspaltung dieser Völker von der Gemeinschaft mit Rom